Quodsi dominus eum non vendat, si modo nihil ex iudicio eius qui reliquit libertatem percepit, non statim extinguitur fideicommissaria libertas, sed differtur, quia possit tempore procedente, ubicumque occasio redimendi servi fuerit, praestari libertas.
von linus.q am 07.11.2022
Sollte der Herr den Sklaven jedoch nicht verkaufen, sofern er nichts aus der Verfügung desjenigen erhalten hat, der die Freiheit gewährt hat, so wird die versprochene Freiheit nicht sofort aufgehoben, sondern lediglich aufgeschoben, da die Freiheit zu einem späteren Zeitpunkt gewährt werden kann, sobald sich eine Gelegenheit zum Freikauf des Sklaven ergibt.
von joschua.j am 21.11.2023
Wenn jedoch der Herr ihn nicht verkauft, wenn er aus dem Urteil desjenigen, der die Freiheit hinterlassen hat, nichts erhalten hat, so erlischt die testamentarische Freiheit nicht sofort, sondern wird aufgeschoben, da es möglich sein könnte, dass mit fortschreitender Zeit, sobald die Gelegenheit zur Auslösung des Sklaven besteht, die Freiheit gewährt werden kann.