Nec deficit hoc debitum, si interim domina, si modo nihil ex iudicio eius, qui quaeve reliquit libertatem, percepit, noluit vendere, quia possit tempore procedente, ubicumque occasio redimendae ancillae fuerit, praestari libertas.
von natali.931 am 17.05.2024
Diese Verpflichtung bleibt gültig, selbst wenn die Besitzerin sich in der Zwischenzeit weigert zu verkaufen, vorausgesetzt, sie hat nichts aus der Verfügung derjenigen Person erhalten, die die Freiheit gewährt hat, da die Freiheit gewährt werden kann, sobald sich im Laufe der Zeit eine Gelegenheit zum Erwerb der Freiheit der Sklavin ergibt.
von adam.f am 31.10.2024
Diese Verpflichtung erlischt nicht, wenn die Herrin zwischenzeitlich, sofern sie nichts aus dem Urteil desjenigen, der die Freiheit hinterlassen hat, erhalten hat, nicht verkaufen wollte, da die Freiheit im Laufe der Zeit, wo immer eine Gelegenheit zur Auslösung der Sklavin bestehen wird, gewährt werden könnte.