Si patroclius, posteaquam te hermiae donationis causa dedit lege dicta, ut, si quindecim annis continuis servisses, ad libertatem perducereris ita, ut civis romanus esses, tempore peracto, si modo patroclius non contrariae voluntatis fuerit aut si iam decesserit, ad libertatem pervenisti, quoniam placuit non solum ad venditos, sed etiam ad donatos eam legem, ut manumitterentur, pertinere, nec te potuit semel translato dominio in hermiam postea alii patroclius vendere:
von kiara.977 am 28.05.2019
Wenn Patroclius dir Hermias als Geschenk gab mit der Bedingung, dass du nach fünfzehn Jahren ununterbrochener Dienstzeit ein freier römischer Bürger wirst, und diese Zeit nun verstrichen ist, hast du deine Freiheit erlangt - solange Patroclius weder seine Meinung geändert hat noch verstorben ist. Dies liegt daran, dass das Gesetz zur Freilassung von Sklaven sowohl für verkaufte als auch für verschenkte Sklaven gilt, und sobald Patroclius die Eigentumsübertragung an Hermias vorgenommen hatte, konnte er dich nicht mehr rechtmäßig an jemand anderen verkaufen.
von luke835 am 10.07.2022
Wenn Patroclius dir Hermias zur Schenkung mit der festgelegten Bedingung übergeben hat, dass du, wenn du fünfzehn ununterbrochene Jahre dienst, zur Freiheit geführt würdest, sodass du römischer Bürger werdest, und die Zeit vollendet ist, falls Patroclius nicht entgegen seiner Absicht gehandelt hat oder bereits verstorben ist, hast du die Freiheit erlangt, da beschlossen wurde, dass dieses Gesetz zur Freilassung nicht nur für Verkaufte, sondern auch für Verschenkte gilt, und Patroclius dich nach der einmaligen Eigentumsübertragung an Hermias nicht mehr an einen anderen hätte verkaufen können: