Sed et si sub condicione quidam libertatem suo servo reliquerit et a huc pendente condicione extraneus heres libertatem ei imposuerit, non ut antea latinus, sed civis fiat romanus.
von yuna.923 am 03.08.2013
Selbst wenn jemand seinem Sklaven Freiheit unter einer Bedingung hinterlassen hätte und während die Bedingung noch ausstand ein fremder Erbe ihm die Freiheit auferlegt hätte, wird er nicht mehr wie zuvor ein Latiner, sondern ein römischer Bürger.
von philip.h am 04.12.2013
Wenn jedoch jemand seinem Sklaven die Freiheit unter einer Bedingung versprochen hat und während diese Bedingung noch aussteht, ein fremder Erbe diesem Sklaven die Freiheit gewährt, wird der Sklave nicht mehr nur ein lateinischer Bürger wie zuvor, sondern ein vollwertiger römischer Bürger.