Et si quidem condicio defecerit, ipsius heredis, qui libertatem imposuit, maneat libertus.
von aiden.9883 am 12.01.2015
Und wenn tatsächlich die Bedingung nicht erfüllt wurde, soll der Freigelassene beim Erben selbst verbleiben, der ihm die Freiheit gewährt hat.
von aurelia957 am 13.08.2019
Und wenn die Bedingung nicht erfüllt wird, bleibt die Person der Freigelassene des Erben, der ihm seine Freiheit gewährt hat.