Decisione nostra, quam fecimus sancientes eum, qui a domino suo sine libertate heres instituitur, videri libertatem accepisse, in propria firmitate durante, si quis servum suum pure quidem heredem instituit, libertatem autem sub condicione ei donavit, si quidem condicio talis sit, quae in potestate servi posita est:
von michelle.972 am 14.06.2017
Gemäß unserer vorherigen Entscheidung (die festlegte, dass jemand, der von seinem Herrn zum Erben eingesetzt wird, ohne ihm ausdrücklich die Freiheit zu gewähren, als freigelassen gilt), die weiterhin uneingeschränkt gilt: Wenn jemand seinen Sklaven unbedingt zum Erben einsetzt, ihm aber die Freiheit unter bestimmten Bedingungen gewährt, insbesondere wenn diese Bedingungen in der Macht des Sklaven liegen:
von kristina.p am 11.04.2021
Mit unserer Entscheidung, durch die wir festgelegt haben, dass derjenige, der von seinem Herrn ohne Freiheit zum Erben eingesetzt wird, als hätte er Freiheit erhalten, wobei diese Regelung in ihrer vollen Gültigkeit bleibt, gilt: Wenn jemand seinen Sklaven unbedingt zum Erben einsetzt, ihm aber die Freiheit unter einer Bedingung gewährt, sofern diese Bedingung in der Macht des Sklaven liegt: