Quidam, cum testamentum conderet, duobus heredibus scriptis unum quidem ex parte instituit, servum autem suum, cuius et nomen addidit, ex reliqua parte sine libertate scripsit heredem et postea eundem servum alii legavit, vel post institutionem heredis servum per legatum alii adsignavit et tunc heredem eum sine libertate instituit:
von marie.t am 16.05.2020
Jemand errichtete ein Testament, in dem er zwei Erben einsetzte: Er ernannte einen Erben, um einen Teil des Nachlasses zu erhalten, und setzte seinen Sklaven (dessen Namen er nannte) als Erben für den verbleibenden Teil ein, ohne ihm die Freiheit zu gewähren. Anschließend vermachte er entweder denselben Sklaven an jemand anderen, oder aber er vermachte den Sklaven nach der Ernennung des ersten Erben an jemand anderen und setzte ihn dann als Erben ein, ohne ihm die Freiheit zu gewähren.
von ella.9988 am 06.07.2015
Ein gewisser Mann, als er sein Testament errichtete, hatte zwei Erben geschrieben, einen zwar aus einem Teil eingesetzt, seinen Sklaven jedoch, dessen Namen er ebenfalls hinzufügte, aus dem verbleibenden Teil ohne Freiheit als Erben eingesetzt und ihn später demselben Sklaven einem anderen vermacht oder nach der Erbeinsetzung den Sklaven durch Vermächtnis einem anderen zugewiesen und ihn dann ohne Freiheit zum Erben eingesetzt: