Si quis etenim in principali testamento servum suum cuidam legaverit, in pupillari autem substitutione eundem servum filio suo sine libertate substituerit, quaerebatur, sive utilis esset talis substitutio et per servum legatum substitutio post mortem pupilli legatario adquiritur, sive inutilis est huiusmodi substitutio, quia sine libertate in servum proprium facta est.
von paskal.b am 20.10.2015
Wenn jemand seinen Sklaven in seinem Haupttestament einer Person vermacht hat, in der Verfügung für sein minderjähriges Kind jedoch denselben Sklaven zum Erben seines Sohnes eingesetzt hat, ohne dem Sklaven die Freiheit zu gewähren, ergab sich folgende Frage: Ist eine solche Verfügung gültig, und würde die Person, der der Sklave vermacht wurde, das Erbe durch diesen Sklaven nach dem Tod des Kindes erwerben, oder ist diese Verfügung ungültig, weil sie versucht, den eigenen Sklaven ohne Gewährung der Freiheit zum Erben zu machen?
von ole901 am 05.09.2015
Wenn jemand in seinem Haupttestament seinen Sklaven jemandem vermacht hat, in der Ersatzverfügung für Unmündige jedoch denselben Sklaven seinem Sohn ohne Freiheit substituiert hat, wurde in Frage gestellt, ob eine solche Substitution nützlich sei und ob durch den vermachten Sklaven die Substitution nach dem Tod des Unmündigen dem Vermächtnisnehmer erworben wird, oder ob eine solche Substitution nutzlos ist, weil sie ohne Freiheit bezüglich des eigenen Sklaven vorgenommen wurde.