Cum quidam servum suum ita legavit, ut legatarius libertatem ei imponat, et heres ad huiusmodi legatum improbe versatus servum dare legatario designatus est, ut etiam lite pulsetur, et iudex non in ipsum servum, sed in aestimationem litis condemnationem proferat:
von hedi907 am 26.03.2014
Wenn jemand seinen Sklaven derart vermacht hat, dass der Vermächtnisempfänger ihm die Freiheit gewähren sollte, und der Erbe, der sich bezüglich dieses Vermächtnisses ungebührlich verhalten hat, angewiesen wurde, den Sklaven dem Vermächtnisempfänger zu übergeben, sodass er sogar verklagt werden könnte, und der Richter die Verurteilung nicht für den Sklaven selbst, sondern für den Wert der Klage ausspricht:
von lena.921 am 19.04.2022
Wenn jemand seinen Sklaven in seinem Testament unter der Bedingung vermachte, dass der Empfänger ihn freilassen würde, und der Erbe sich bezüglich dieses Vermächtnisses unredlich verhielt und angewiesen wurde, den Sklaven an den Empfänger zu übergeben, was zu einem Rechtsstreit führte, und der Richter nicht die Übertragung des Sklaven selbst, sondern eine finanzielle Entschädigung anordnete: