Cum quidam testamento condito libertatem suo servo dereliquit sub condicione, si suo heredi certum numerum solidorum praestet vel aliam quandam speciem vel vicarium servum, ille autem servus non in eodem loco constitutus, ubi etiam heres fuerat, herili testamento cognito properabat ad heredem cum ipso, quod iussus erat dare heredi, sed in medio latronum vel hostium incursione peremptum est quod portabat:
von domenic.956 am 18.12.2014
Jemand errichtete ein Testament, in dem er seinem Sklaven die Freiheit unter der Bedingung gewährte, dass dieser dem Erben entweder eine bestimmte Anzahl Goldmünzen, ein anderes Eigentum oder einen anderen Sklaven als Ersatz übergeben würde. Der Sklave, der sich nicht am gleichen Ort wie der Erbe befand, erfuhr von der Verfügung seines Herrn und eilte, um den Erben zu treffen, und brachte das mit, was ihm aufgetragen worden war. Auf seinem Weg dorthin wurde er jedoch von Räubern oder Feinden angegriffen, die das, was er trug, zerstörten.
von emile.j am 20.06.2013
Wenn jemand, nachdem er ein Testament errichtet hatte, seinem Sklaven die Freiheit unter der Bedingung hinterließ, dass er dem Erben eine bestimmte Anzahl von Solidi oder einen anderen Gegenstand oder einen Ersatzsklaven übergebe, dieser Sklave jedoch nicht an demselben Ort ansässig, an dem auch der Erbe gewesen war, nach Kenntnis des herschaftlichen Testaments eilte, um dem Erben das zu übergeben, was ihm aufgetragen worden war, aber auf halbem Wege durch einen Überfall von Räubern oder Feinden das, was er trug, zerstört wurde: