Et ideo non de praestanda tibi libertate, quam ex constitutione iam fueras adeptus, litigare debuisti, sed libertatem quam obtinueras defendere.
von henriette921 am 16.12.2022
Und daher solltest du nicht über eine dir zu gewährende Freiheit streiten, die du bereits kraft Verfassung erlangt hattest, sondern die Freiheit verteidigen, die du erworben hast.
von viktor952 am 31.12.2019
Daher hättest du nicht vor Gericht gehen sollen, um dir eine Freiheit zusprechen zu lassen, die du bereits kraft Gesetz erworben hattest, sondern vielmehr die Freiheit verteidigen sollen, die du bereits besaßest.