Si debitor ex administratione curae dominus tuus non solvendo constitutus fideicommissariam tibi reliquit libertatem, cum in fideicommissariis libertatibus eventum inspici tantum obtinuerit, nihil eius voluntas tibi prodesse potest.
von Joel am 12.08.2021
Wenn Ihr Herr aufgrund seiner Pflichten als Vormund zahlungsunfähig geworden ist und Ihnen die Freiheit durch ein Treuhandverhältnis gewähren wollte, kann sein Wunsch Ihnen nicht helfen, da bie Freiheitsgewährungen durch Treuhand nur das Endergebnis zählt.
von estelle.h am 07.08.2023
Wenn Ihr Herr, nachdem er durch die Verwaltung einer Vormundschaft zum Schuldner geworden und als nicht zahlungsfähig festgestellt wurde, Ihnen die Freiheit durch Treuhand hinterlassen hat, kann, da bei treuhandbasierten Freiheiten nur das Ergebnis betrachtet wird, nichts von seinem Willen Ihnen nützen.