Quicumque igitur is fuit, ad heredem suum dominium transmisit nec tali fideicommisso adstringitur.
von ahmed.z am 13.11.2022
Wer auch immer diese Person war, sie übertrug ihr Eigentum an ihren Erben, ohne durch ein solches Treuhandverhältnis gebunden zu sein.
von leonard.825 am 21.06.2018
Wer immer er also war, übertrug das Eigentum an seinen Erben und ist durch ein solches Treuhandverhältnis nicht gebunden.