Unde quae solebant stipulationes inter heredem et partiarium legatarium interponi, eaedem interponebantur inter eum qui ex fideicommisso recepit hereditatem et heredem, id est ut et lucrum et damnum hereditarium pro rata parte inter eos commune sit.
von benjamin.905 am 30.03.2021
Die gleiche Art von Vereinbarungen, die traditionell zwischen einem Erben und einem Teilbegünstigten getroffen wurden, wurden auch zwischen der Person, die ein Erbe durch ein Treuhandvermögen erhielt, und dem Erben geschlossen, um sicherzustellen, dass Gewinne und Verluste aus der Erbschaft proportional zwischen ihnen geteilt werden.
von nur824 am 27.10.2016
Daher wurden dieselben Vereinbarungen, die früher zwischen dem Erben und dem Teilungserben eingefügt wurden, auch zwischen demjenigen, der das Erbe aus einem Fideikommiss erhielt, und dem Erben eingefügt, und zwar derart, dass Gewinn und Verlust des Erbes entsprechend dem verhältnismäßigen Anteil zwischen ihnen gemeinsam sein sollten.