Quidam filium suum a sacris paternis remisit et postea testamento condito eum praeteriit nullo ei penitus relicto, aliis heredibus derelictis, ipsum autem, quem neque heredem neque exheredatum fecit, fideicommisso praegravavit.
von kim.v am 27.07.2024
Ein gewisser Mann schickte seinen Sohn von den väterlichen heiligen Riten fort und verfügte später in seinem Testament, ihn vollständig zu übergehen, ohne ihm irgendetwas zu hinterlassen, wobei er andere Erben einsetzte; denjenigen aber, den er weder zum Erben einsetzte noch enterbt hatte, belastete er mit einem Fideikommiss.
von oemer.h am 04.09.2024
Ein Vater entfernte seinen Sohn von den familiären religiösen Zeremonien und verfasste später ein Testament, in dem er ihn vollständig überging, ihm nichts hinterließ und andere Erben einsetzte, gleichwohl aber diesem Sohn, den er weder als Erben eingesetzt noch förmlich enterbt hatte, eine Vertrauensverpflichtung auferlegte.