Sin autem legata vel fideicommissa sive annalia sive semel relicta imminent huiusmodi personis, si quidem tales reditus sunt, qui sufficiunt ad annalia legata, pater ex huiusmodi reditibus haec dependere compelletur.
von domenik.8886 am 06.05.2016
Wenn jedoch Vermächtnisse oder Treuhandvermögen, sei es jährlich oder einmalig hinterlassen, für Personen dieser Art ausstehen, wenn tatsächlich solche Erträge vorhanden sind, die für die jährlichen Vermächtnisse ausreichen, wird der Vater aus diesen Erträgen gezwungen sein, diese zu zahlen.
von katarina.829 am 20.01.2020
Sollten jedoch solche Personen Vermächtnisse oder Treuhandvermögen zu erhalten haben, sei es als jährliche oder einmalige Zahlung, und sofern ausreichendes Einkommen zur Deckung der jährlichen Zahlungen vorhanden ist, wird der Vater verpflichtet sein, diese aus diesem Einkommen zu begleichen.