Sin autem non habet substantia sufficientem reditum ad legatorum vel fideicommissorum praestationem vel minime reditus vel alias accessiones contineat, sint tamen res mobiles vel immobiles, steriles quidem, non tamen inutiles, veluti domus in provinciis pretiosae vel ubicumque posita suburbana, ex quibus huiusmodi legata possunt explicari, licentia dabitur patri sufficientem partem eorum similiter filii nomine vendere et satisfacere legatis.
von mathias.c am 07.05.2024
Sollte jedoch die Erbmasse nicht genügend Einkommen generieren, um die Vermächtnisse oder Treuhandvermögen zu bezahlen, oder produziert sie nur sehr geringe Einkünfte oder sonstige Einnahmen, aber umfasst bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte, die zwar keine Erträge bringen, aber dennoch wertvoll sind - wie wertvolle Häuser in den Provinzen oder Vorstadtimmobilien an beliebigen Orten - aus denen solche Vermächtnisse beglichen werden können, wird dem Vater erlaubt sein, genügend dieser Vermögenswerte im Namen seines Sohnes zu verkaufen, um die Vermächtnisse zu erfüllen.
von tristan.v am 26.03.2015
Falls die Liegenschaft jedoch nicht ausreichende Einkünfte für die Zahlung von Vermächtnissen oder Treuhandvermögen aufweist oder nur minimale Einkünfte oder sonstige Zugänge enthält, gleichwohl aber bewegliche oder unbewegliche Vermögenswerte vorhanden sind, die zwar unproduktiv, jedoch nicht wertlos sind, wie beispielsweise wertvolle Häuser in Provinzen oder an beliebigen Orten gelegene Vorstadtgrundstücke, aus denen derartige Vermächtnisse beglichen werden können, soll dem Vater die Erlaubnis erteilt werden, einen ausreichenden Teil dieser Vermögenswerte im Namen des Sohnes zu veräußern und die Vermächtnisse zu erfüllen.