Incertis autem personis legata vel fideicommissa relicta et per errorem soluta repeti non posse, sacris constitutionibus cautum erat.
von evelin9944 am 10.09.2019
Es war durch kaiserliche Gesetze festgelegt, dass Vermächtnisse oder Treuhandvermächtnisse, die an unbestimmte Personen hinterlassen und irrtümlich gezahlt wurden, nicht zurückgefordert werden konnten.