Incertis vero personis neque legata neque fideicommissa olim relinqui concessum erat:
von klara.v am 04.01.2022
In der Vergangenheit war es nicht erlaubt, förmliche Vermächtnisse oder treuhänderische Schenkungen an unbestimmte Personen zu hinterlassen:
von leonhard.905 am 21.02.2015
Unbestimmten Personen durften weder Vermächtnisse noch Treuhandverfügungen ehemals hinterlassen werden: