Nam nec miles quidem incertae personae poterat relinquere, ut divus Hadrianus rescripsit.
von efe.902 am 20.10.2013
Nicht einmal ein Soldat konnte einer unbestimmten Person (Erbschaft) hinterlassen, wie der vergöttlichte Hadrian in seiner Antwort schrieb.
von mara.8892 am 19.02.2024
Denn selbst ein Soldat konnte keinen Nachlass an eine unbestimmte Person hinterlassen, wie Kaiser Hadrian in seiner Verfügung festlegte.