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Postumo quoque alieno inutiliter legabatur:
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von lino912 am 05.12.2016Eine Verfügung von Todes wegen zugunsten eines fremden, noch ungeborenen Kindes war rechtlich unwirksam:
von jana827 am 20.01.2016Einem posthum geborenen fremden Kind wurde nutzlos etwas vermacht:
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