Post mortem quoque heredis aut legatarii simili modo inutiliter legabatur:
von ali.c am 08.07.2020
Nach dem Tod des Erben oder des Vermächtnisnehmers wurde gleichermaßen unwirksam ein Vermächtnis ausgesetzt:
von michel.r am 11.06.2016
Ein Vermächtnis, das nach dem dem Tod des Erben oder Vermächtnisnehmers gemacht wurde, war gleichermaßen unwirksam: