Est autem alienus postumus qui natus inter suos heredes testatoris futurus non est:
von denis.h am 24.04.2014
Ein posthum geborenes Kind, das nicht zu den unmittelbaren Erben des Erblassers zählen wird, ist ein Fremder in der Erbfolge.
von Anny am 14.07.2019
Ein Alienus postumus ist derjenige, der zwar geboren wurde, aber nicht zu den Sui heredes des Erblassers gehören wird.