Sub certa vero demonstratione, id est ex certis personis incertae personae recte legabatur, veluti EX COGNATIS MEIS, QUI NUNC SUNT, SI QUIS FILIAM MEAM UXOREM DUXERIT, EI HERES MEUS ILLAM REM DATO.
von aliya924 am 28.06.2024
Unter einer bestimmten Verfügung, das heißt von gewissen Personen an eine unbestimmte Person, wurde rechtmäßig vermacht, wie folgt: VON MEINEN VERWANDTEN, DIE JETZT LEBEN, WENN JEMAND MEINE TOCHTER ZUR FRAU NIMMT, SOLL MEIN ERBE IHM JENE SACHE GEBEN.
von anne.v am 29.03.2023
Ein Vermächtnis könnte rechtmäßig unter einer bestimmten Beschreibung errichtet werden, das heißt an eine unidentifizierte Person aus einer definierten Personengruppe, beispielsweise: Mein Erbe soll diese Immobilie demjenigen geben, der aus meinen derzeitigen Verwandten meine Tochter heiratet.