Recte possidenti ad defendendam possessionem, quam sine vitio tenebat, inculpatae tutelae moderatione illatam vim propulsare licet.
von niclas.8842 am 09.03.2020
Wer rechtmäßig Eigentum besitzt, darf zur Verteidigung seines rechtmäßigen Besitzes gegen einen Angriff angemessene Gewalt anwenden.
von moritz.w am 05.04.2023
Wer rechtmäßig besitzt, dem ist es gestattet, zur Verteidigung des Besitzes, den er ohne Fehler innehat, mit der Mäßigung unbescholtener Notwehr eine gegen ihn gerichtete Gewalt abzuwehren.