Vi pulsos restituendos esse interdicti exemplo, si necdum annus excessit, certissimi iuris est, et heredes teneri in tantum, quantum ad eos pervenit.
von jona975 am 07.02.2021
Diejenigen, die mit Gewalt vertrieben wurden, sind nach dem Beispiel des Interdikts wiederherzustellen, wenn noch kein Jahr verstrichen ist - dies ist höchstrichterlich festgestellt -, und die Erben haften insoweit, als ihnen etwas zugekommen ist.
von luzi.958 am 05.08.2022
Es ist nach Rechtsprechung absolut eindeutig, dass Personen, die zwangsweise vertrieben wurden, innerhalb eines Jahres in ihr Eigentum im Wege des Interdiktsverfahrens zurückgesetzt werden müssen, und dass ihre Erben bis zur Höhe des erhaltenen Betrags haftbar sind.