Licet unde vi interdictum intra annum locum habet, tamen exceptione perpetua ei succurri, qui per vim expulsus post retinuit possessionem, auctoritate manifestatur.
von constantin.836 am 18.10.2018
Obwohl das Interdikt unde vi innerhalb eines Jahres Gültigkeit hat, wird durch Rechtsautorität deutlich gemacht, dass demjenigen, der mit Gewalt vertrieben wurde und danach den Besitz behielt, durch eine dauerhafte Ausnahme geholfen wird.
von elijah.947 am 16.11.2024
Obwohl die Rechtshandlung gegen eine Zwangsenteignung innerhalb eines Jahres eingereicht werden muss, bestätigt die Rechtsprechung, dass dauerhafter Rechtsschutz demjenigen gewährt wird, der nach einer gewaltsamen Vertreibung wieder in den Besitz gelangt ist.