Cum nondum finitam sententia causam, sed dilatam adlegetis, non est dubium omnes integras defensiones vobis esse.
von Lilia am 05.08.2016
Da Sie behaupten, dass der Fall noch nicht abgeschlossen, sondern vertagt ist, steht es außer Zweifel, dass Ihnen alle vollständigen Verteidigungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
von konrad.963 am 10.01.2019
Da Sie geltend machen, dass der Fall noch nicht abgeschlossen, sondern nur vertagt wurde, steht außer Zweifel, dass Ihnen alle Ihre rechtlichen Verteidigungsmöglichkeiten weiterhin zur Verfügung stehen.