Quamvis de inofficioso testamento acturum te bonorum possessionem accepisse proponas, tamen scriptis heredibus auferre possessionem incivile est.
von sarah.b am 16.03.2017
Obwohl du vorschlägst, dass du im Begriffe bist, bezüglich eines pflichtwidrigen Testaments zu handeln und bereits Besitz der Güter erhalten hast, ist es dennoch unzivilisiert, den eingesetzten Erben den Besitz zu entziehen.
von lasse.n am 20.02.2023
Obwohl Sie behaupten, den Besitz des Nachlasses erhalten zu haben, um das Testament als unpassend anzufechten, ist es unzulässig, den Erben die Besitzansprüche wegzunehmen.