Si mater filiis duobus institutis tertio post testamentum suscepto, cum mutare idem testamentum potuisset, hoc facere neglexisset, merito utpote non iustis rationibus neglectus de inofficioso querellam instituere poterat.
von fabienne.856 am 10.07.2015
Wenn eine Mutter zwei Söhne als Erben eingesetzt hat und einen dritten nach Erstellung des Testaments gezeugt wurde, und sie das Testament hätte ändern können, dies aber unterlassen hat, konnte der Übergangene zu Recht eine Beschwerde wegen eines pflichtwidrigen Testaments einreichen.
von alia.d am 14.01.2022
Wenn eine Mutter ein Testament errichtet hatte, in dem zwei Söhne als Erben eingesetzt waren, und später ein drittes Kind bekam, hätte sie das Testament ändern können, tat dies jedoch nicht. Infolgedessen hatte der übergangene Sohn gute Gründe, das Testament als unbillig anzufechten, da keine Rechtfertigung für seinen Ausschluss bestand.