Sed cum eam in puerperio vita cessisse proponas, repentini casus iniquitas per coniecturam maternae pietatis emendanda est.
von rebecca934 am 17.07.2018
Da du erwähnst, dass sie während der Geburt starb, sollten wir annehmen, dass ihre mütterliche Liebe ihre Handlungen geleitet hätte, um diesen plötzlichen tragischen Tod auszugleichen.
von nora.924 am 08.04.2020
Aber da du behauptest, dass sie im Kindbett vom Leben geschieden ist, muss die Ungerechtigkeit des plötzlichen Umstands durch die Annahme mütterlicher Hingabe ausgeglichen werden.