Admone eam, quae quondam pupilla tua fuit, cum eam non tantum viri potentem, sed etiam nupsisse proponas, ut sibi petat curatorem.
von carl.968 am 24.02.2022
Rate deiner ehemaligen Mündel, die du nicht nur als heiratsfähig, sondern als verheiratet beschreibst, an, für sich selbst einen Vormund zu beantragen.
von liara.b am 06.02.2017
Rate ihr, die einst dein Mündel war, da du sie nicht nur als mannbar, sondern auch als verheiratet darstellst, dass sie sich selbst einen Vormund suchen sollte.