Petendi autem filiis curatores necessitas matribus imposita non est, cum puberes minores anno vicesimo quinto ipsi sibi curatores, si res eorum exigit, petere debeant.
von evelin.837 am 16.03.2020
Die Verpflichtung, Vormünder für Kinder zu suchen, obliegt Müttern nicht, da Minderjährige, die die Pubertät erreicht haben und jünger als fünfundzwanzig Jahre sind, selbst Vormünder für sich bestellen sollen, wenn ihre Situation dies erfordert.
von fynn.v am 04.10.2020
Mütter sind nicht verpflichtet, Vormünder für ihre Kinder zu finden, da junge Menschen zwischen der Pubertät und dem 25. Lebensjahr ihre eigenen Vormünder beantragen sollten, wenn ihre Umstände dies erforderlich machen.