Ea etiam, quae ab innoxio adhuc ante nuptias titulo donationis acceperit, vel durante matrimonio largitione viri ad eam ante proscriptionem pervenerint, apud eam firmiter permaneant.
von elijah8971 am 21.07.2014
Diejenigen Dinge, die sie vor der Ehe durch einen unbescholtenen Schenkungstitel erhalten hat oder die während der Ehe durch die Großzügigkeit des Ehemannes vor der Ächtung an sie gelangt sind, sollen bei ihr fest verbleiben.
von yasmine.979 am 15.06.2023
Sie behält sowohl die Geschenke, die sie vor der Ehe rechtmäßig erhalten hat, als auch alles, was ihr Ehemann ihr während der Ehe vor der Ächtung gegeben hat.