Dos etiam, non quae aliquotiens inaniter dotalium instrumentorum tenore conscribitur, sed quam se corporaliter tradidisse docuerit, repraesentetur.
von mailo949 am 08.12.2022
Die Mitgift muss tatsächlich übergeben werden, nicht nur in Dokumenten beschrieben, sondern nachweislich physisch übertragen.
von amelia.g am 02.08.2020
Die Mitgift soll auch vorgelegt werden, und zwar nicht diejenige, die mitunter wirkungslos in den Inhalten der Mitgiftdokumente niedergeschrieben wird, sondern diejenige, von der nachgewiesen werden kann, dass sie tatsächlich physisch übergeben wurde.