Ipsis etiam marito et uxore post matrimonii dissolutionem super dote et ante nuptias donatione pro dotalium instrumentorum tenore integro suo iure potituris.
von dana.b am 08.08.2023
Der Ehemann und die Ehefrau selbst, nach Auflösung der Ehe, werden ihr vollständiges Recht hinsichtlich der Mitgift und der Schenkung vor der Eheschließung gemäß dem vollständigen Wortlaut der Mitgiftdokumente in Anspruch nehmen.
von zoey968 am 19.07.2018
Nach ihrer Ehescheidung behalten sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau ihre vollen Rechte an der Mitgift und den Hochzeitsgeschenken, in Übereinstimmung mit den vollständigen Bestimmungen ihres Ehevertrags.