Quod si ea petere neglexerit, quo maturius possis rationes reddere administrationis, adito eo cuius super ea re notio est petere curatorem non vetaris.
von marlene.b am 01.09.2014
Sollten sie diese Anforderungen nicht erfüllen, ist es Ihnen gestattet, den zuständigen Amtsträger zu kontaktieren und die Bestellung eines Kurators zu beantragen, damit Sie Ihre Verwaltungsunterlagen zeitnah einreichen können.
von vivien.829 am 18.12.2016
Sollte er es jedoch unterlassen haben, diese Dinge zu suchen, durch die Sie schneller Rechenschaft über die Verwaltung ablegen können, nachdem Sie denjenigen konsultiert haben, der in dieser Angelegenheit die Zuständigkeit besitzt, ist es Ihnen nicht untersagt, einen Kurator zu suchen.