Debitum, cuius meministi, quod per pacti conventionem inutiliter factam remisisti, etiam nunc petere non vetaris et usitato more pignora vindicare.
von romy.965 am 07.08.2019
Du bist weiterhin berechtigt, die Zahlung der Schuld zu verlangen, die du durch einen unwirksamen Vertrag erlassen hast, und du kannst die Sicherheiten auch auf die übliche Weise zurückfordern.
von neele845 am 18.10.2017
Die Schuld, deren du dich erinnerst, die du durch eine unwirksam geschlossene Vereinbarung erlassen hast, darfst du auch jetzt noch geltend machen und auf übliche Weise die Sicherheiten einfordern.