Post venditionem hereditatis a te factam, si creditores contra emptores actiones suas movisse probare potueris eosque eas spontanea suscepisse voluntate, exceptione taciti pacti non inutiliter defenderis.
von mohamed952 am 12.09.2024
Nach dem von Ihnen erfolgten Verkauf der Erbschaft, wenn Sie werden beweisen können, dass Gläubiger gegen die Käufer ihre Ansprüche geltend gemacht haben und diese diese mit freiwilligem Willen übernommen haben, werden Sie sich durch die Einrede des stillschweigenden Übereinkommens nicht unwirksam verteidigen.
von leony.x am 13.09.2019
Wenn Sie nachweisen können, dass die Gläubiger nach dem von Ihnen erfolgten Verkauf der Erbschaft ihre Ansprüche gegen die Käufer geltend gemacht und die Käufer diese Ansprüche freiwillig angenommen haben, können Sie sich wirksam mit der Einrede des stillschweigenden Übereinkommens verteidigen.