Cum igitur verbis fideicommissi petitum a patre tuo profitearis, ut, si vita sine liberis decederet, hereditatem licinio frontoni restitueret, pactum eo tempore de sextante frontoni dando, cum liberos philinus non sustulerat, interpositum non idcirco potest iniquum videri, quod facta, sicut placuit, divisione diem suum te filio eius superstite functus est.
von julian.u am 26.08.2024
Es steht fest, dass Ihr Vater durch eine Treuhandvereinbarung aufgefordert wurde, das Erbe an Fronto zurückzugeben, falls er ohne Kinder sterben würde. Daher kann die seinerzeit getroffene Vereinbarung, Fronto ein Sechstel des Nachlasses zu geben, als Ihr Vater noch keine Kinder hatte, nicht als ungerecht angesehen werden, nur weil er später starb und Sie, sein Sohn, als Überlebender nach der vereinbarten Aufteilung zurückblieben.
von lionel.o am 11.10.2021
Da Sie also erklären, dass mittels einer Treuhandvereinbarung von Ihrem Vater verlangt wurde, dass er, falls er kinderlos versterben sollte, das Erbe an Licinius Fronto zurückgeben würde, kann die damals getroffene Vereinbarung über die Abtretung eines Sechstels an Fronto, als Philinus keine Kinder hatte, nicht als ungerecht erscheinen, weil er nach der vereinbarten Aufteilung seinen Lebenstag verbrachte und Sie, sein Sohn, überlebte.