Si pater puellae, cuius vos curatores esse dicitis, filio ex semisse, ipsa autem ex triente et uxore ex reliquo sextante scriptis heredibus, fidei filiorum commisit, ut, si quis eorum intra viginti quinque annos aetatis decederet, superstitibus portionem suam restitueret, praeterea uxori, ut id, quod ex causa hereditatis ad eam pervenisset, filiis post mortem suam restitueret, fideicommisit, calumniosam inofficiosi actionem adversus iustum iudicium testatoris instituere non debetis, cum ex huiusmodi fideicommissaria restitutione tam matris quam fratris eius portio ad eam poterat pervenire.
von hassan.963 am 17.02.2015
Der Vater erstellte ein Testament, das sein Vermögen zwischen seinem Sohn (ein Hälfte), seiner Tochter (ein Drittel) und seiner Ehefrau (ein Sechstel) aufteilte. Er fügte zwei Treuhandbestimmungen hinzu: Erstens, wenn eines der Kinder vor dem 25. Lebensjahr stirbt, würde dessen Anteil an die überlebenden Kinder gehen; zweitens muss die Ehefrau alles, was sie geerbt hat, nach ihrem Tod an die Kinder weitergeben. Da Ihre Mandantin (die Tochter) durch diese Treuhandregelungen potenziell Anteile sowohl von ihrer Mutter als auch von ihrem Bruder erben könnte, sollten Sie keine unbegründete Klage zur Anfechtung der Testamentsgerechtigkeit einreichen.
von leandro.k am 29.11.2014
Wenn der Vater des Mädchens, dessen Kuratoren Sie zu sein behaupten, den Sohn mit der Hälfte, sie selbst mit einem Drittel und die Ehefrau mit dem verbleibenden Sechstel als Erben eingesetzt hat und den Kindern treuhänderisch auferlegt hat, dass, falls einer von ihnen vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres stirbt, dieser seinen Anteil an die Überlebenden zurückgeben soll, und zudem der Ehefrau treuhänderisch auferlegt hat, was sie aus der Erbschaft erhalten hat, nach ihrem Tod den Kindern zurückzugeben, sollten Sie keine böswillige Klage wegen ungebührlicher Verfügung gegen das rechtmäßige Urteil des Erblassers einreichen, da aus einer solchen treuhänderischen Rückübertragung sowohl der Anteil der Mutter als auch der ihres Bruders an sie hätte gelangen können.