Nam talem filium merito quis indignum sua successione iudicat, nisi et ipse similis condicionis est.
von vivienne.938 am 18.05.2023
Jeder würde zu Recht einen solchen Sohn für unwürdig des Erbes halten, es sei denn, er selbst ist von gleicher Gesinnung.
von jayden.p am 28.09.2013
Einen solchen Sohn beurteilt billigerweise jemand als unwürdig seiner Nachfolge, es sei denn, er selbst ist von ähnlicher Beschaffenheit.