Sed si testamentum parens eius fecit, neque de inofficioso testamento accusatio neque bonorum possessio ei competit:
von luan9858 am 04.03.2015
Wenn jedoch der Elternteil ein Testament verfasst hat, kann er weder das Testament wegen Pflichtwidrigkeit anfechten noch Anspruch auf den Nachlass erheben:
von leona.971 am 20.12.2020
Wenn jedoch der Elternteil sein Testament errichtet hat, stehen ihm weder die Anfechtung wegen eines pflichtwidrigen Testaments noch der Anspruch auf Vermögensbesitz zur Verfügung: