Novissime enim promittitur edicto his etiam bonorum possessio quibus ut detur lege vel senatusconsulto vel constitutione comprehensum est, quam neque bonorum possessionibus quae ab intestato veniunt, neque eis quae ex testamento sunt, praetor stabili iure connumeravit, sed quasi ultimum et extraordinarium auxilium, prout res exigit, accommodavit scilicet his qui ex legibus, senatusconsultis, constitutionibus principum ex novo iure vel ex testamento vel ab intestato veniunt.
von livia826 am 30.11.2016
Schließlich verspricht das Edikt auch den Besitz von Vermögen denjenigen, die gemäß Gesetz, Senatsbeschluss oder kaiserlicher Verfassung dazu berechtigt sind. Der Prätor hat diese Art des Besitzes nicht in die regulären Erbfälle aufgenommen, weder bei intestater noch bei testamentarischer Erbfolge. Stattdessen hat er sie als eine Art letztes Mittel und besonderes Rechtsmittel vorgesehen, wie die Umstände es erfordern, insbesondere für diejenigen, die ihre Rechte aus Gesetzen, Senatsbeschlüssen, kaiserlichen Verfassungen, neuem Recht oder durch Testament oder intestate Nachfolge ableiten.
von yanic.932 am 02.09.2019
Schließlich wird durch Edikt der Besitz von Gütern auch denjenigen versprochen, denen gemäß Gesetz, Senatsbeschluss oder Verfügung dies zu gewähren ist, welche der Prätor weder unter die Güterbesitze, die aus Intestaterbe stammen, noch unter jene aus Testament durch etabliertes Recht aufgeführt hat, sondern als eine endgültige und außerordentliche Hilfe, entsprechend den Erfordernissen der Sache, nämlich denjenigen zugestanden hat, die aufgrund von Gesetzen, Senatsbeschlüssen, kaiserlichen Verfügungen aus neuem Recht, sei es aus Testament oder aus Intestaterbe, hervorgehen.