Cum ex causa fideiussionis pecuniam patrem tuum exsolvisse proponas, habes mandati actionem, qua non solum pecuniam, sed etiam pignora in obligationem eam deducta potes consequi.
von yanis.a am 08.09.2014
Wenn Ihr Vater Geld als Bürge gezahlt hat, haben Sie das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten, durch die Sie sowohl das Geld als auch jegliche als Sicherheit hinterlegte Vermögenswerte zurückfordern können.
von florian.869 am 03.02.2018
Wenn du behauptest, dass dein Vater aufgrund einer Bürgschaft Geld gezahlt hat, hast du einen Mandatsanspruch, mit dem du nicht nur das Geld, sondern auch die in diese Verpflichtung eingebrachten Pfänder zurückfordern kannst.