Cum de inofficioso matris suae testamento filius dicere velit adversus eum, qui ex causa fideicommissi hereditatem tenet, non est iniquum hoc ei accommodari, ut perinde fideicommissarius teneatur, ac si pro herede aut pro possessore possideret.
von timo9843 am 29.08.2021
Wenn ein Sohn bezüglich des ungebührlichen Testaments seiner Mutter gegen denjenigen sprechen möchte, der die Erbschaft aufgrund eines Fideikommisses innehat, ist es nicht unbillig, ihm dies zu gewähren, sodass der Fideikommissar in gleicher Weise haftbar gemacht wird, als ob er als Erbe oder Besitzer Gewahrsam hätte.
von maja.902 am 13.09.2015
Wenn ein Sohn das unbillige Testament seiner Mutter gegen denjenigen anfechten möchte, der das Erbe durch einen Treuhandvertrag innehat, ist es angemessen, ihm dieses Recht zuzugestehen, damit der Treuhänder ebenso zur Rechenschaft gezogen werden kann, als wäre er direkter Erbe oder Besitzer.