Cuncti etenim adversus latrones publicos desertoresque militiae ius sibi sciant pro quiete communi exercendae publicae ultionis indultum.
von Jasmine am 10.01.2016
Jeder sollte wissen, dass er zum Schutz der öffentlichen Sicherheit das Recht hat, gegen Banditen und Armeedeserteure vorzugehen.
von leo.c am 30.08.2013
Es sei hiermit allen kund, dass ihnen das Recht gegen öffentliche Räuber und Deserteure des Militärdienstes zur Ausübung öffentlicher Vergeltung zugunsten des gemeinsamen Friedens gewährt worden ist.