Nemo agentum in rebus ordinem militiae atque stipendia praevertat, etiamsi nostri numinis per obreptionem detulerit indultum:
von alexander.o am 14.11.2024
Kein Reichskurier darf Dienstränge oder vorgeschriebene Dienstzeiten im Militär überspringen, auch nicht, wenn er die kaiserliche Erlaubnis durch Täuschung erlangt hat.
von annabell8865 am 17.07.2024
Niemand von den Verwaltungsbeamten soll die Ordnung des Militärdienstes und der Besoldung umgehen, auch wenn er eine Vergünstigung unserer göttlichen Autorität durch Täuschung erlangt hat.