Nemo de his, qui in virorum spectabilium ducum officiis militaverint, scholae agentum in rebus quacumque subreptione post completam militiam societur, ne agendi vices viri clarissimi principis accipiat facultatem.
von lilia.k am 30.01.2024
Niemand, der in den Dienststellen herausragender Militärbefehlshaber tätig war, darf nach Beendigung seines Dienstes die kaiserliche Kurierdienstleistung durch irgendwelche unredlichen Mittel beitreten, noch sollte ihm die Befugnis erteilt werden, die Aufgaben des Leiters dieses Dienstes auszuführen.
von frida.q am 14.07.2017
Niemand von denjenigen, die in den Ämtern der angesehenen Heerführer gedient haben, soll nach abgeschlossenem Dienst durch irgendeine Täuschung der Verwaltungsgruppe der Agenten in Angelegenheiten beigeordnet werden, damit er nicht die Befugnis erhält, die Aufgaben des hochrangigen Führers zu erfüllen.