In his officiis, id est virorum spectabilium proconsulis asiae comitis orientis praefecti augustalis et vicariorum, quos etiam monuimus sub viginti interminatione librarum auri, nemo aliter admittatur, nisi eum emissa ex sacris scriniis probatoria consecrarit.
von linda.t am 19.02.2014
In diesen Amtsstuben, das heißt der angesehenen Männer des Prokonsuls von Asien, des Grafen des Ostens, des kaiserlichen Präfekten und der Stellvertretenden Gouverneure, die wir zudem unter Androhung von zwanzig Pfund Gold gewarnt haben, darf niemand anders zugelassen werden, es sei denn, eine aus den heiligen Archiven ausgestellte Legitimationsurkunde hat ihn legitimiert.
von johan.827 am 19.08.2024
Für diese Amtsstellungen - insbesondere für die Positionen der angesehenen Beamten: den Prokonsul von Asien, den Grafen des Ostens, den Augustalischen Präfekten und die Vikare (die wir auch unter Androhung einer Strafe von zwanzig Pfund Gold gewarnt haben) - darf niemand ernannt werden, es sei denn, er wurde durch ein amtliches Zertifikat aus den kaiserlichen Archiven bestätigt.